Die Bundesregierung hat bereits in den Jahren 2009 bis 2011 mit dem Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" reagiert und mit zinsverbilligten Darlehen und Investitionszuschüssen einen wichtigen Beitrag zur Erweiterung des Angebots an barrierefreien und barrierereduzierten Wohnungen in Deutschland geleistet. Es wurden selbst nutzende Eigentümer, Vermieter und Mieter von rund 83.000 Wohnungen bis Ende Dezember 2011 bei Maßnahmen zur alters- und behindertengerechten Anpassung von Wohnraum unterstützt.
Da die demografische Entwicklung jedoch auch weiterhin erhebliche Investitionen erfordert, setzt die KfW die Förderung seit dem 01.01.2012 als zinsverbilligtes Eigenprogramm "Altersgerecht Umbauen" im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fort.
Kurzer Überblick
- ab 1,00 % effektiver Jahreszins
- bis 50.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit
- für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums
- Förderung unabhängig vom Alter
Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie:
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Stell- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Sitz- und Spielplätze bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Schaffung von barrierereduzierten Kfz-Stellplätzen
- Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollstühle oder Gehhilfen
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche im Eingangsbereich
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
- Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung von Türen
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken und Badewannen)
- Modernisierung von Bedienelementen
- Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
- Sicherheits- und Notrufsysteme
- Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- oder Fensterantrieben
- AAL-Systeme (Ambient Assisted Living): intelligente Assistenzsysteme und intelligente Gebäudetechnik
Alle Kosten, die für die fachgerechte Ausführung dieser Maßnahmen erforderlich sind, können auch gefördert werden.
Dazu gehören Kosten für:
- Fachberatung durch Experten oder Sachverständige für Ihren Umbau,
- die Durchführung der geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen,
- die notwendigen vorbereitenden Arbeiten,
- nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.
- Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
- Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de oder fragen Sie Ihren Fachmann vor Ort.
Quellennachweis: Kfw
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