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EnEV 2014

EnEV 2014 © djd/FPX Fachvereinigung

EnEV 2014: Das sollten Bauherren wissen

Strenge Vorgaben an Neubauten - kein Sanierungszwang für Altbauten
Ab Frühsommer 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Eines ist schon heute klar: Mit der EnEV 2014 verbindet sich kein Zwang zum Sanieren. Von wesentlichen Verschärfungen für Altgebäude wurde abgesehen, stattdessen stellt der Gesetzgeber strengere Vorgaben an Neubauten. Der maximale Wärmeverlust über die Gebäudehülle soll ab 2016 um bis zu 20 Prozent gemindert werden, der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt gleich um ein Viertel. Das mittelfristige Ziel lautet, bis 2021 die EU-Standards für Niedrigstenergiegebäude zu erreichen.

Schon heute die Standards von morgen erfüllen

Auch wenn die neuen Bestimmungen erst ab 1. Januar 2016 gültig sind, empfehlen Experten, schon jetzt beim Neubau die zukünftigen Standards zu erfüllen. "Ein späteres Nachdämmen ist stets aufwendiger und kostspieliger, als gleich beim Neubau auf eine zukunftssichere Gebäudeausstattung zu setzen. Viele wirksame Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel die XPS-Dämmung der Bodenplatte sind später gar nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand möglich", sagt Diplom-Ingenieurin Isolde Elkan, Geschäftsführerin der Fachvereinigung Polystyrol-Extruderschaumstoff (FPX).

Das Niedrigstenergiehaus als Standard wird bis 2021 kommen. Dabei handelt es sich um ein Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf, wobei der Restenergiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Daher ist es sinnvoll, schon jetzt in die Energieeffizienz der Zukunft zu investieren. "Dass bereits heute 50 Prozent der Neubauten über den in der EnEV geforderten Standard gebaut werden, zeigt, dass man keine Angst vor großen Belastungen durch die Gesetzesnovelle haben muss. Bauherren entscheiden sich für energieeffiziente Standards, weil es schlichtweg wirtschaftlich sinnvoll ist", so Isolde Elkan weiter.

Energieausweis wird zur Pflicht

Einen weiteren Grund jetzt schon den energetischen Zustand des Hauses unter die Lupe zu nehmen, ist der neue Energieausweis. Er wird in Zukunft den Marktwert des Eigenheims oder der Mietwohnung mitbestimmen. Ob es sich um einen Energiefresser oder ein sparsames Haus handelt, wird dann auf einen Blick sichtbar. Die Klassen sind denen der Haushaltsgeräte A+ bis H angepasst. Bei Vermietung und Verkauf muss der Energieausweis zukünftig immer vorgelegt werden. Isolde Elkan zieht einen treffenden Vergleich: "Da heute niemand mehr einen Kühlschrank der Klasse C kauft, kann man erahnen, was das für den Wiederverkaufswert des Hauses bedeutet, wenn man hier nicht aktiv geworden ist."

Heizkessel müssen ausgetauscht werden

Eine weitere Novellierung der EnEV 2014 besteht darin, dass Hausbesitzer zukünftig Heizkessel erneuern müssen, die älter als 30 Jahre sind beziehungsweise vor dem Jahr 1985 eingebaut wurden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Eigentümer das Haus selber bewohnen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, die Heizungsanlage oder den Kessel zu erneuern, sollte im ersten Schritt den Schwerpunkt auf eine wirksame Wärmedämmung der Gebäudehülle legen. "Denn sonst investieren Bauherren für die Heizung mehr als notwendig, denn sie benötigen ohne Dämmung eine leistungsstärkere Anlage und die Wärme geht durch die ungedämmte Gebäudehülle einfach verloren. Besser ist es die gebrauchte Energie im Haus zu lassen.

Es empfiehlt sich, stets vor Sanierungen einen unabhängigen, zertifizierten Energieberater hinzuziehen. Darüber hinaus gibt es vom Staat Geld für energetische Sanierungsmaßnahmen. Wer mehr Details über die Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern für energetische Sanierung erfahren möchte kann sich auf der Homepage des Verbandes unter www.xps-waermedaemmung.de informieren. Dort finden sich ein Fördermittelratgeber und viele weitere Informationen. Zudem beantwortet hier der Architekt John Kosmalla, bekannt aus der TV-Serie "Zuhause im Glück", individuelle Fragen von Bauherren und Hausbesitzern.

Dachgeschoss ins Visier

Die EnEV 2014 schreibt das Decken der oberen Geschossdecke für Häuser vor 1983 vor. Ausnahme ist, wer sein Haus selber bewohnt. Dennoch ist es vor allem für Eigenheimbesitzer sinnvoll, das Dachgeschoss zu dämmen. Denn in Zeiten sprunghaft steigender Energiekosten lässt sich auf diese Weise dem Vergeuden von Energie ein Riegel vorschieben. Zumal lediglich mit dieser Maßnahme bereits mehr als 30 Prozent der Heizenergie im Eigenheim eingespart werden kann. Die Dämmung des Dachraums ist sehr kostengünstig und bringt viel Wirkung. Der Dämmstoff wie beispielsweise das druckbeständige und feuchteresistente XPS wird hier einfach auf dem Boden verlegt, Dampfsperren oder Dampfbremsen sind nicht erforderlich. Die Dämmstoffe sollten trittfest oder mit Brettern belegt sein, um den Dachboden weiterhin begehen zu können.

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Ökologische Dämm-Rendite

Obgleich jedes Haus anders ist, zeigt sich anhand eines einfachen Rechenbeispiels, dass in Zeiten knapper und damit immer teurer werdenden Ressourcen an Thema Energieeffizienz kein Weg vorbei führt: Ein Haus aus dem Baujahr 1960 mit 100 Quadratmetern Wohnfläche verbraucht im Schnitt pro Jahr rund 3.700 Liter Heizöl. Ein Niedrigenergiehaus hingegen benötigt nur zwischen 500 und 700 Liter, ein Passivhaus sogar weniger als 150 Liter. Der Gebäudebestand gilt als einer der Hauptverursacher des Kohlendioxid-Ausstoßes. Zudem haben sich in den vergangenen 15 Jahren die Heizölpreise mehr als verdreifacht. "Neben dem offensichtlichen ökologischen Effekt wohnt man komfortabler und spart Energie. Das ist eine vernünftige Rendite", so Isolde Elkan weiter.


Quellenangabe: djd/FPX Fachvereinigung
Foto: djd/FPX Fachvereinigung

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