Das Rundum-sorglos-Paket mit dem Bauträger
Wer sein Traumhaus mit einem Bauträger realisiert, bekommt alles aus einer Hand und kann sich im Grunde genommen ganz entspannt zurücklehnen.
Für die Zusammenarbeit mit dem Bauträger wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem Haus und Grundstück komplett als Vertragsgegenstand übergeben werden. Der Festpreis ist vergleichsweise gering, allerdings sind Häuser und Grundstücke weitgehend standardisiert. Individualität sucht man hier vergeblich.
Wichtig: Nicht in jedem Fall sind die Kosten für die Erschließung des Grundstücks oder für die Gestaltung der Außenanlagen im Preis inbegriffen.
Individualität geht vor: Das Architektenhaus
Bei einem Architektenhaus wird ihnen eine Realisierung ihres Bauvorhabens ganz nach den persönlichen Wünschen geboten, unter Beachtung der örtlichen Vorschriften natürlich.
Der Architekt ist im Grunde ein Sachverwalter, dem es in erster Linie um die Umsetzung der Wünsche seines Kunden geht. Das Honorar wird durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt.
Wichtig: Der Bauherr muss sich selbst einbringen und die konkreten Vorstellungen in Zusammenarbeit mit dem Architekten entwickeln.
Fix und fertig: Das Fertighaus
Der Hersteller von Fertighäusern bietet ebenso wie der Bauträger einen Festpreis. Doch bei einem Fertighaus ist die Bauzeit sehr gering und so lassen sich Kosten sparen. Die Bauelemente werden vorgefertigt und nur noch auf der Baustelle montiert. Rund zehn bis zwölf Wochen dauert die Bauzeit, dann ist das Haus fertig. Allerdings müssen hier alle wichtigen Entscheidungen sehr früh getroffen werden, denn erst danach gehen die Bauteile in Produktion.
Wichtig: Nachträgliche Änderungen sind teilweise gar nicht möglich, teilweise nur mit hohen Kosten zu realisieren. Es wird wenig Individualität geboten.
Enge Zusammenarbeit bei der Baubetreuung
Die Baubetreuung funktioniert ähnlich dem Bau eines Hauses mit dem Architekten. Allerdings darf der Baubetreuer Verträge mit den einzelnen Gewerken abschließen.
Die Baubetreuung kommt als Teil- oder Vollbetreuung in Frage. So kann der Baubetreuer auch nur für die wirtschaftliche oder die technische Seite des Baus eingesetzt werden.
Wichtig: Die Risiken des Baus trägt nicht der Baubetreuer, sondern der Bauherr. Der Baubetreuer muss die geltenden Vorschriften der Bauträgerverordnung einhalten. Er muss zum Beispiel Sicherheiten über die Gelder, die er durch den Bauherren erhalten hat, bieten.
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